Pauschalbewertung, Pauschbetrag, Pensionsfonds, Pensionsgeschäft, Pensionskasse, Pensionssatz, Performance, Personalführung und Personalkredit
Pauschalbewertung: die zusammengefasste Bewertung mehrerer Wirtschaftsgüter. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wertangesetzt werden, sofern ihr Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. I.d. R. sollte alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Gleichartige oder annähernd gleichwertige Vermögensgegenstände können zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswertangesetzt werden (Gruppenbewertung).- Siehe auch Durchschnittsbewertung.
Pauschbetrag: pauschaler Betrag, um den sich die Bemessungsgrundlage bei verschiedenen Steuern mindert, ohne dass ein Einzelnachweis der entstandenen Aufwendungen erfolgen muss. Das kann bei der Einkommensteuer zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen geschehen. P. dienen außerdem der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, so bei den P. für Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten, die als Mindestbeiträge bereits in den Steuertabellen berücksichtigt sind. – Siehe auch Freibetrag.
Pensionsfonds: durch die Rentenreform 2001 geschaffener Weg der betrieblichen Altersversorgung. Die Fonds werden durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert. Die Arbeitnehmer erhalten einen unmittelbaren Anspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Fonds.
Das in dem P. angesammelte Kapital kann relativ frei auf dem Kapitalmarktinvestiert werden. Die Höhe der späteren Betriebsrente in Form der Versorgungsleistung des P. häng damit auch von der erzielten Kapitalrendite ab. Der Ausfall der Versorgungsleistung bei Kapitalverlust wird dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber garantieren muss, dass im Versorgungsfall zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.
Pensionsgeschäft, Pensionskasse, Pensionssatz, Performance, Personalführung und Personalkredit
Pensionsgeschäft: Beim P. werden Vermögenswerte an einen Dritten für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung veräußert. Das Wertpapierpensionsgeschäft seine größte Bedeutung – im Rahmen der Offenmarktpolitik – im Handel zwischen den Banken und der Zentralbank. Die Bereitstellung von Zentralbankgeld für die P. erfolgt v. a. über das Hauptrefinanzierungsgeschäft.
Pensionskasse: Einrichtung zur Alters und Hinterbliebenenversorgung, die ihren Mitgliedern Versorgungsleistungen gewährt. P. sind Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers in der Art einer betrieblichen Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu über-nehmen. Zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung bei Zahlungs-
Unfähigkeit des Arbeitgebers gibt es den Pensionssicherungsverein. Pensionsrückstellung: die Rückstellung eines Unternehmens für die Altersversorgung von Betriebsangehörigen.
Pensionssatz: Mengentender. Pensionssicherungsverein: für den Fall fortbestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gegründeter Trägerverein zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung bzw. unverfallbar gewordener Anwartschaften. Alle Arbeitgeber, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt haben, entweder in Form einer Unterstützungskasse oder einer Direktversicherung, werden dem P. beitragspflichtig.
Performance: Ausdruck für die Wertentwicklung bzw. für den Anlageerfolg von Kapitalanlagen. Als Richtgröße dien ein für die Anlage bzw. Teile davon repräsentativer Aktien oder Rentenindex, z.B. der DAX® für Anlagen in Bluechips. Als Outperformance bezeichnet man die im Vergleich zu einer anderen Aktie oder einem Index bessere Wertentwicklung. Ein Outperformer ist demnach eine Aktie, deren Kursentwicklung in einem bestimmten Zeitraum deutlich über dem entsprechenden Vergleichsindex liegt, periodenfremde Aufwendungen und Erträge: Sie müssen als Teil der neutralen Aufwendungen und neutralen Erträge sachlich abgegrenzt werden, da sie das Betriebsergebnis anderer Abrechnungsperioden betreffen, z.B. Urlaubslöhne und Gewerbesteuerrück-vergütungen.
Personalführung (Mitarbeiterführung): die zielgerichtete Beeinflussung von Mitarbeitern durch ihre Vorgesetzten, die Menschenführung im Unternehmen. Ihre konkrete Ausübung wird wesentlich von den zugrunde liegenden Personalführungsmodellen geprägt. P. zielt ab auf das Verhalten der Vorgesetzten zu den Mitarbeitern und umfasst den Führungsstil als wesentlichen Teil der Führung und die Entscheidungssysteme als Teil der Managementprinzipien (Management).
Personalkredit(Personenkredit): ein Kredit, der im Gegensatz zum Realkredit dem Kreditnehmer nicht aufgrund besonderer Sicherheiten, sondern im Vertrauen auf seine persönliche Kreditwürdigkeit gewährwird.