Schuldenkrise Schuldnerberatung und Schuldnerverzug
Schuldenkrise: allgemein eine Situation, in der ein souveräner Staat den Zins- und Tilgungsverpflichtungen seiner Auslandsschulden nicht mehr vertragsgemäß nachkommt, im Besonderen die Bezeichnung für die mit der Zahlungsunfähigkeit Mexikos 1982 eingetretene krisenhafte Entwicklung im internationalen Finanzsystem, als sich eine Reihe von Entwicklungsländern außerstande sah, ihre bei Industrieländern aufgenommenen Kredite, i. d.R. öffentliche Auslandsschulden, vereinbarungsgemäß zu tilgen und die fälligen Zinsen zu zahlen. Die von den Entwicklungsländern aufzubringenden Zins- und Tilgungsraten beanspruchten einen immer höheren Anteil ihrer Exporteinnahmen und behinderten die wirtschaftliche Entwicklung.
Ursachen der S. sind eine zu großzügige Kreditvergabe der Industrieländer, Fehlentwicklungen in den Entwicklungsländern, ein Anstieg des Zinsniveaus und der Verfall von Rohstoffpreisen auf dem Weltmarkt. Maßnahmen gegen eine drohende S. sind Umschuldungsabkommen, etwa der Rückkauf der Schulden gegen neue Kredite, oder Schuldennachlässe für die Gruppe der ärmsten Entwicklungsländer. Eine Absicherung der Schuldnerländer durch Garantien inter-nationaler Organisationen wie Weltbank oder Internationaler Währungsfonds birgt die Gefahr, Fehlanreize in den Entwicklungsländern auszulösen.
Schuldnerberatung: Einrichtung der Träger der freien Wohlfahrtsverbände, der Verbraucherzentralen und der Städte oder Selbsthilfeeinrichtungen, die ver- und überschuldete Verbraucher beraten, um eine tragbare Rückzahlung zu erreichen und ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu vermeiden.
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Schuldnerverzug: Verzug. Schuldrecht: die die Schuldverhältnisse ordnenden Rechtsnormen. Wichtigstes Prinzip des S. ist das der Vertragsfreiheit, d. h. der Freiheit der Parteien, Abschluss, Ausgestaltung und Abwicklung der Schuldverhältnisse grundsätzlich selbst zu bestimmen. Neben allgemeinen Regelungen enthält das S. auch die Regelung besonderer Schuldverhältnisse, wie Kauf, Tausch, Miete, Pachu. a. – Gegenteil: Sachenrecht.
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